Die neue Wohnbauförderung in Oberösterreich.

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SEBI: Zs 3179-4
IRB: M 47

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Das österreichische Wohnbauförderungsgesetz vom 1.1.85 ist als Rahmengesetz anzusehen, das für die Bundesländer Abwandlungen zulässt - so auch in Oberösterreich, wo dieses Referat bei einer Fachtagung in Linz gehalten wurde. Gegenstand der Förderung sind nur Neubauten sowie Ein-, Zu- und Umbauten für Wohnungen, Geschäfte und Wohnheime, jedoch nicht Sanierungen. Bei Eigenheimen wird zwischen freistehenden und verdichtetem Flachbau unterschieden. Die Arten der Förderung sind Förderungsdarlehen, Eigenmittelersatzdarlehen und Wohnbeihilfen. Zu den Grundsätzen der Gewährung gehören Angemessenheit der Grundstücks- und Baukosten sowie Gestaltung nach zeitgemäßen Wohnbedürfnissen. Weitere Abschnitte behandeln Verfahren, Mietzinsbildung und Eigentumsbeschränkungen. (wt)

Beschreibung

Schlagwörter

Wohnungsbauförderung, Wohnung, Eigenheim, Neubau, Umbau, Einbau, Baukosten, Darlehen, Wohnbedürfnis, Mietwohnung, Eigennutzung, Gesetz, Politik, Wohnungsbau

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Wohnbauforschung in Österreich, (1985), Nr.7/8, S.41-48

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Wohnungsbauförderung, Wohnung, Eigenheim, Neubau, Umbau, Einbau, Baukosten, Darlehen, Wohnbedürfnis, Mietwohnung, Eigennutzung, Gesetz, Politik, Wohnungsbau

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