Alternativen der Begutachtung zur Vermeidung einer strafrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
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SEBI: 87/1969
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Zusammenfassung
Anlaß der Studie ist die Feststellung, daß nur eine geringe Anzahl von Einweisungsempfehlungen in ein psychiatrisches Krankenhaus nach § 63 des Strafgesetzbuchs im Rahmen von Begutachtung über Schuldfähigkeit ausgesprochen wird. Ziel der Untersuchung ist es herauszufinden, welche Möglichkeiten in der Schuldfähigkeitsbeurteilung vom Gutachter genutzt werden, um eine mögliche psychiatrische Unterbringung zu umgehen. 114 für diese Zielsetzung relevante Gutachten, die in den Jahren 1980/81 erstellt wurden, werden ausgewertet. Im Ergebnis der Analyse konstatiert der Autor, daß drei Alternativen zur Vermeidung der Diskussion um eine mögliche psychiatrische Unterbringung angegeben werden: die Benennung von Behandlungsalternativen, die Begrenzung der Diskussion auf Krankheitsaspekte und die bewußte Vermeidung der Diskussion des § 63 StGB. sg/difu
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Strafrecht, Unterbringung, Psychiatrie, Psychiatrische Klinik, Gutachten, Therapie, Prognose, Soziographie, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Krankenhaus
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Berlin: (1985), IV, 109 S., Tab.; Lit.(med.Diss.; FU Berlin 1985)
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Strafrecht, Unterbringung, Psychiatrie, Psychiatrische Klinik, Gutachten, Therapie, Prognose, Soziographie, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Krankenhaus