Der Entwurf zu einem Gemeinde-Gesetz für die Herzogtümer Schleswig und Holstein aus dem Jahre 1851. Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung über die Entwicklung des Verfassungs- und Verwaltungsrechts in den Landgemeinden der Herzogtümer in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Baare-Schmidt, Georg
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1980

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SEBI: 81/3980

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Eine Betrachtung der Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse der Landgemeinden in den Herzogtümern Schleswig und Holstein in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts läßt deren unterschiedliche Ausprägung erkennen. Zahlreiche Bewohner in den ländlichen Distrikten empfanden nicht so sehr die Verschiedenheit der Verfassungen, Verwaltungen und Jurisdiktionen, sondern die in weiten Teilen der Herzogtümer fehlende Mitwirkung an der Verwaltung ihrer dörflichen Angelegenheiten, insbesondere an der Ernennung ihrer Repräsentanten, als größten Mangel. Die Wünsche der Bewohner der Landgemeinden nach Verbesserung des Kommunalwesens wurden allmählich von der Regierung unterstützt und aufgegriffen. Den Bemühungen der Schleswig-Holsteiner, eine eigenständige gesetzliche Grundlage für das kommunale Verfassungs- und Verwaltungsleben zu schaffen, blieb der Erfolg aufgrund der Auseinandersetzungen der Herzogtümer mit der dänischen Krone versagt. Erst die preußische Verordnung von 1867 brachte eine Vereinheitlichung. chb/difu

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Husum:Matthiesen (1980), 87 S., Lit.(jur.Diss.; Kiel 1979/80)

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