Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die einer ausländerrechtlichen Duldung beigefügte Auflage.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Köln

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ZLB: Zs 2851-4
IRB: Z 1814

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Abstract

Laut Beschluss des VG Minden vom 8.8.2003 ist der Widerspruch gegen die einer Duldung beigefügte Auflage nicht durch § 71 Abs. 3 AuslG ausgeschlossen. Eine Duldung und die ihr beigefügte Auflage des Verbots einer Erwerbstätigkeit sind Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung, bei der ein Rechtsbehelf nach dem nordrhein-westfälischen Landesrecht keine aufschiebende Wirkung entfaltet (§ 8 AG VwGO NRW). difu

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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Nr. 4

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S. 178-179

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