Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die einer ausländerrechtlichen Duldung beigefügte Auflage.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

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ZLB: Zs 2851-4
IRB: Z 1814

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Zusammenfassung

Laut Beschluss des VG Minden vom 8.8.2003 ist der Widerspruch gegen die einer Duldung beigefügte Auflage nicht durch § 71 Abs. 3 AuslG ausgeschlossen. Eine Duldung und die ihr beigefügte Auflage des Verbots einer Erwerbstätigkeit sind Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung, bei der ein Rechtsbehelf nach dem nordrhein-westfälischen Landesrecht keine aufschiebende Wirkung entfaltet (§ 8 AG VwGO NRW). difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

Ausgabe

Nr. 4

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Seiten

S. 178-179

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