Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten. RiStWag.

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Köln

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ZLB: Kws 472/70

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Abstract

Die RiStWag gelten für geplante sowie um- und auszubauende Straßen in Wasserschutzgebieten und sinngemäß für deren Nebenanlagen (zum Beispiel Parkplätze und Rastanlagen). Ausgenommen sind Baumaßnahmen für Fuß- und Radwege oder andere Vorhaben, von denen keine relevante Gefährdung für Gewässer zu erwarten ist. Die RiStWag gelten auch für Gebiete, die der öffentlichen Wassergewinnung dienen oder dafür vorgesehen sind, für die aber noch keine Schutzzonen festgesetzt worden sind. In den RiStWag sind allgemeine Ausführungen zur Gefährdung der Gewässer sowie zu rechtlichen Grundlagen des Gewässerschutzes enthalten. Weiterhin wird auf Planungsgrundsätze, bautechnische Maßnahmen, Abdichtungen, die Behandlung des Straßenoberflächenwassers, Maßnahmen bei Arbeitsstelleneinrichtung und Baudurchführung sowie auf die Unterhaltung eingegangen. Die Überarbeitung der Richtlinien war notwendig geworden, um die bisherigen Erfahrungen aus der Praxis sowie die Ergebnisse von neueren Forschungsarbeiten umzusetzen und dem aktuellen technischen Stand anzupassen. Im Arbeitskreis "Straßen in Wasserschutzgebieten", der die RiStWag erarbeitet hat, haben Vertreter der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Beauftragte der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW) an der Überarbeitung zusammengearbeitet. Die Belange des Schutzes von Trinkwassertalsperren wurden von Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren (ATT) wahrgenommen.

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75 S.

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FGSV; 514 : R1