Stellung und Bedeutung des Engineers in den FIDIC-Bauvertragsbedingungen.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 88/2541
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Bauvertragsbedingungen der FIDIC (Federation Internationale des Ingenieurs-Conseils) gelten als das Standardwerk für internationale Bauverträge im Hoch- und Tiefbaubereich. Allgemein wird die Popularität der Bedingungen darauf zurückgeführt, daß sie insgesamt eine ausgewogene Regelung enthalten, die alle am Projekt Beteiligten gleichermaßen berücksichtigt. Die FIDIC-Bedingungen sehen neben den Vertragsparteien einen Engineer mit universeller Entscheidungskompetenz vor. Da er zur primären Entscheidung aller Streitigkeiten berufen ist, die im Laufe der Vertragsausführung entstehen können, wird er häufig als Quasi-Schiedsrichter qualifiziert. Demgegenüber weist die vorliegende Untersuchung nach, daß der Engineer auch in seinen Funktionen als Certifier und Vorinstanz zum Schiedsverfahren Vertreter des Bauherrn ist und deshalb auch haftungsrechtlich keine schiedsrichterliche Immunität für sich in Anspruch nehmen kann. chb/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Bauingenieur, Bauvertrag, Bauherr, Vertretung, Vertragsrecht, Internationales Recht, Bescheinigung, Entscheidungsbefugnis, Schiedsgerichtsbarkeit, Haftungsrecht, Rechtsvergleichung, Baurecht, Recht, Übernational
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Frankfurt/Main: Lang (1988), XXVII, 250 S., Lit.(jur.Diss.; Trier 1987)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Bauingenieur, Bauvertrag, Bauherr, Vertretung, Vertragsrecht, Internationales Recht, Bescheinigung, Entscheidungsbefugnis, Schiedsgerichtsbarkeit, Haftungsrecht, Rechtsvergleichung, Baurecht, Recht, Übernational
Deskriptor(en)
item.page.dc-relation-ispartofseries
Studien zum vergleichenden und internationalen Recht; 4