Stellung und Bedeutung des Engineers in den FIDIC-Bauvertragsbedingungen.
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SEBI: 88/2541
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DI
S
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Abstract
Die Bauvertragsbedingungen der FIDIC (Federation Internationale des Ingenieurs-Conseils) gelten als das Standardwerk für internationale Bauverträge im Hoch- und Tiefbaubereich. Allgemein wird die Popularität der Bedingungen darauf zurückgeführt, daß sie insgesamt eine ausgewogene Regelung enthalten, die alle am Projekt Beteiligten gleichermaßen berücksichtigt. Die FIDIC-Bedingungen sehen neben den Vertragsparteien einen Engineer mit universeller Entscheidungskompetenz vor. Da er zur primären Entscheidung aller Streitigkeiten berufen ist, die im Laufe der Vertragsausführung entstehen können, wird er häufig als Quasi-Schiedsrichter qualifiziert. Demgegenüber weist die vorliegende Untersuchung nach, daß der Engineer auch in seinen Funktionen als Certifier und Vorinstanz zum Schiedsverfahren Vertreter des Bauherrn ist und deshalb auch haftungsrechtlich keine schiedsrichterliche Immunität für sich in Anspruch nehmen kann. chb/difu
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Bauingenieur, Bauvertrag, Bauherr, Vertretung, Vertragsrecht, Internationales Recht, Bescheinigung, Entscheidungsbefugnis, Schiedsgerichtsbarkeit, Haftungsrecht, Rechtsvergleichung, Baurecht, Recht, Übernational
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Frankfurt/Main: Lang (1988), XXVII, 250 S., Lit.(jur.Diss.; Trier 1987)
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Bauingenieur, Bauvertrag, Bauherr, Vertretung, Vertragsrecht, Internationales Recht, Bescheinigung, Entscheidungsbefugnis, Schiedsgerichtsbarkeit, Haftungsrecht, Rechtsvergleichung, Baurecht, Recht, Übernational
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Studien zum vergleichenden und internationalen Recht; 4