Privilegien oder Gleichheit.Die Entwicklung des Wahlrechts in der freien und Hansestadt Lübeck 1875 bis 1920.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 72/2589
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die politische Willensäußerung manifestiert sich insbesondere im Wahlrecht, das dem einzelnen erlaubt, die politische Zusammensetzung der gesetzgebenden Körperschaften eines Gemeinwesens zu beeinflussen.Die Verfassung des eigenständigen lübeckischen Staates band dieses wichtige politische Recht lange Zeit an das Bürgerrecht, das nur unter bestimmten, sich ändernden Voraussetzungen erworben werden konnte.Aufgabe der Arbeit ist es, anhand der Entwicklung des Wahlgesetzes die politische Emanzipation aller lübeckischen Einwohner darzustellen.Nach einem kurzen Überblick über Aufgaben und Funktionen des Senats, der Bürgerschaft und des Bürgerausschusses auf der Grundlage der lübeckischen Verfassung von 1875 stellt die Arbeit die verfassungsmäßigen Einwirkungen des Norddeutschen Bundes und der Reichsgründung auf das lübeckische Staatsbürgerrecht dar und skizziert im weiteren die politischen Auseinandersetzungen um das Wahlrecht von 1875 bis 1900.Aufgezeigt wird ferner, wie es zum Zensuswahlrecht von 1902 kam und wie der Kampf gegen das politische Vordringen der Sozialdemokratie zur Einführung des Zweiklassenwahlrechts führte.Neben den Parlamentarisierungsbestrebungen in der Bürgerschaft vor dem 1.Weltkrieg wird insbesondere die Wiederaufnahme der Wahlrechtsdiskussion nach dem Krieg eingehend erörtert. bg/difu
Description
Keywords
Wahlrecht, Gleichberechtigung, Bürgerrecht, Rechtsgeschichte, Stadtgeschichte, Verfassungsrecht
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Kiel: (1971), XXII, 289 S., Tab.; Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Wahlrecht, Gleichberechtigung, Bürgerrecht, Rechtsgeschichte, Stadtgeschichte, Verfassungsrecht