Zur Änderungsfestigkeit von Gesetzen, deren Gesetzentwurf aus einer Volksinitiative stammt.
Nomos
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Datum
2018
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Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
1435-2206
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 620 ZB 7019
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
§ 10 Abs. 2 des schleswig-holsteinischen Volksabstimmungsgesetzes (VAbstG) regelt, dass der Landtag "dem Gesetzentwurf oder der anderen Vorlage nur in unveränderter Form zustimmen [kann], es sei denn, die Vertrauenspersonen erklären sich mit einer Änderung einverstanden". Hieraus erwächst die Fragestellung, in wieweit der Landtag als gesetzgebendes Organ Gesetze, deren Entwurf aus einer Volksinitiative stammt, wieder aufheben oder abändern kann.
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Schlagwörter
Zeitschrift
NordÖR : Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland
Ausgabe
Nr. 10
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 413-415