Zur Änderungsfestigkeit von Gesetzen, deren Gesetzentwurf aus einer Volksinitiative stammt.

Lemken, Katharina/Mohr, Tilmann
Nomos
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Datum

2018

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Herausgeber

Nomos

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Baden-Baden

Sprache

ISSN

1435-2206

ZDB-ID

Standort

ZLB: R 620 ZB 7019

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

§ 10 Abs. 2 des schleswig-holsteinischen Volksabstimmungsgesetzes (VAbstG) regelt, dass der Landtag "dem Gesetzentwurf oder der anderen Vorlage nur in unveränderter Form zustimmen [kann], es sei denn, die Vertrauenspersonen erklären sich mit einer Änderung einverstanden". Hieraus erwächst die Fragestellung, in wieweit der Landtag als gesetzgebendes Organ Gesetze, deren Entwurf aus einer Volksinitiative stammt, wieder aufheben oder abändern kann.

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Schlagwörter

Zeitschrift

NordÖR : Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland

Ausgabe

Nr. 10

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 413-415

Zitierform

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