Die grenzüberschreitende Raumplanung unter europäischem Integrationsdruck.

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840

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Abstract

Die grenzüberschreitende Raumplanung verdeutlicht das Konzept eines "Europas von unten". Die raumplanerische Zusammenarbeit wird durch die faktischen Zwänge, die von der europäischen Integration ausgehen, gefördert, jedoch nicht durch die EU geregelt. Dadurch konnte sich ein komplexes Mehrebenensystem entwickeln, das auf den ersten Blick zwar ineffizient erscheint, sodann aber deutlich macht, dass nur so die unterschiedlichen Interessensphären ausreichend berücksichtigt werden können: Dem Interesse des Bundes an einer kohärenten Außenpolitik steht das Interesse der Planungsträger auf Länder- und Gemeindeebene an einer entscheidenden Beteiligung an der grenzüberschreitenden Raumplanung gegenüber. Die EU hat sich zunächst auf eine finanzielle Förderung dieser Programme beschränkt. In den letzten Jahren war bereits eine Verstärkung des Einflusses der EU festzustellen. Nunmehr schlägt die EU-Kommission vor, durch eine einheitliche europäische Organisationsform die Zusammenarbeit zu fördern. Dieser Harmonisierungsschritt greift in die verfassungsrechtlich vorgesehene Struktur der grenzüberschreitenden Raumplanung und in die den Mitgliedstaaten vorbehaltene Verwaltungsorganisation ein. difu

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 7/8

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S. 337-342

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