Der einstweilige Rechtsschutz im Baunachbarstreit vor dem Hintergrund von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen.
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DE
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0342-5592
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IRB: Z 1142
ZLB: Zs 242-4
BBR: Z 477
ZLB: Zs 242-4
BBR: Z 477
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Abstract
Welche Schadenersatz- beziehungsweise welche Entschädigungsansprüche ergeben sich aus dem dreiseitigen Verhältnis Bauherr, Nachbar, Baubehörde im Falle einer Verzögerung des Baubeginns infolge einer später zurückgewiesenen Nachbarklage oder der versagten aufschiebenden Wirkung eines Einspruchs gegen eine Baugenehmigung? Diesen Fragen und den jeweils heranzuziehenden Rechtsgrundlagen geht der vorliegende Aufsatz nach. Als ein Ergebnis wird festgestellt, daß der Bauherr den durch Rechtsmittel verursachten Verzögerungsschaden nicht vom Nachbarn ersetzt verlangen kann, während der Nachbar nach herrschender Rechtsprechung bei Realisierung eines ihn in seinen rechten verletzenden Vorhabens gegenüber dem Bauherrn einen Anspruch auf Beseitigung, jedenfalls aber auf Schadenssersatz in Geld hat. (wb)
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Verwaltungsrundschau
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Nr.8
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S.272-277