Die Beeinflussung der Baugenehmigung durch Entscheidungen außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens im engeren Sinn nach dem in Nordrhein-Westfalen geltenden Recht.

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SEBI: HC 32

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Die Baugenehmigung ist die Erklärung der zuständigen Behörde, daß dem Bau nach den geltenden Vorschriften des öffentlichen Rechts keine Hindernisse entgegenstehen.Häufig haben andere Behörden selbständig über die Zulässigkeit des Bauwerks zu entscheiden oder besitzen Mitwirkungsrechte in irgendeiner Form.Der Autor untersucht nach der 1961 geltenden Rechtslage, welche Vorschriften es anderen als der genehmigenden Behörde ermöglicht, die Baugenehmigung zu beeinflussen.Es wird erörtert, wie sich die zustimmenden oder versagenden Entscheidungen anderer Behörden im Baugenehmigungsverfahren auswirken, inwieweit die Genehmigungsbehörde dadurch gebunden wird, welche Rechtsnatur Erklärungen anderer Behörden haben und welche Rechtsmittel gegen sie möglich sind.Es wird auch geprüft, wie das Fehlen einer vorgeschriebenen Äußerung einer anderen Behörde die Baugenehmigung beeinflußt. chb/difu

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Baugenehmigung, Behörde, Einvernehmen, Anhörung, Beteiligung, Mitwirkung, Ausnahmegenehmigung, Verwaltungsrecht, Baurecht

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Köln:(1961), XV, 157 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1961)

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Baugenehmigung, Behörde, Einvernehmen, Anhörung, Beteiligung, Mitwirkung, Ausnahmegenehmigung, Verwaltungsrecht, Baurecht

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