Die Aussetzung von Verwaltungsverfahren.

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Berlin

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ZLB: 2003/3372

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DI

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Abstract

Der Stillstand eines Verwaltungsverfahrens kann für den Bürger ein wesentlicher Einschnitt in seine Rechte sein. Schon deshalb muss der Stillstand auf bestimmte Anlässe oder Ereignisse beschränkt sein. Untersucht wird, wieviel Zeit der Verwaltungsbehörde grundsätzlich für ihre Entscheidung zur Verfügung steht und welche Arten des Stillstandes zu unterscheiden sind. Hauptthema ist das rechtliche "Anhalten" des Verwaltungsverfahrens, also die Fälle, in denen die Behörde das Verfahren aussetzen oder ruhen lassen darf, kann oder sogar muss. Aufgezeigt werden dabei auch die Einflussmöglichkeiten des Bürgers auf den Fortgang des Verfahrens. difu

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223 S.

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