Wie weiter nach der EEG-Förderung? Solaranlagen zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung.

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Berlin

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In Deutschland wird seit 20 Jahren Ökostrom über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfolgreich gefördert. Heute sind mehr als 100 Gigawatt elektrische Leistung in Form von Wind- und Solarstromanlagen installiert, die Investitionskosten – und mit ihnen die Vergütungssätze – betragen nur noch einen Bruchteil der Kosten in den Anfangsjahren und das deutsche Förderregime hat weltweit Nachahmergefunden. Die Ausgestaltung des neuen, auf Erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems ist jedoch längst noch nicht abgeschlossen. Im Jahr 2021 fallen die ersten Solaranlagen aus der 20-jährigen Förderung, sie sind damit abgeschrieben und ausgefördert. Damit ihre deshalb sehr günstige Stromerzeugung für das Stromsystem nicht verloren geht, müssen dringend pragmatische Wege für ihren Weiterbetrieb geebnet werden. Zudem bekunden – auch im Lichte der gemeinsamen Anstrengungen für mehr Klimaschutz – immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher, Mieterinnen und Mieter sowie Bürgerinnen und Bürger Interesse, ihre Stromversorgung zumindest anteilig selbst in die Hand zu nehmen. Für beide Ziele – den Weiterbetrieb alter Anlagen sowie die Eigenversorgung mit erneuerbarem Strom – ist eine Regulierung erforderlich. Agora Energiewende unterbreitet in diesem Hintergrund Vorschläge für eine pragmatische, zukunftsfähige und schnell umsetzbare Regelung.

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