Raumplanung Aargau. Besitzstandsgarantie für Bauten außerhalb des Baugebietes. Verwaltungsgericht, 3. Kammer, Urteil v.28.5.1982.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1049

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Besitzstandsgarantie schützt davor, dass die zuständigen Behörden den Widerspruch zum geltenden Recht zum Anlass nehmen, die Beseitigung des vorhandenen Baues zu fordern, ermächtigt aber nicht, anstelle des alten, freiwillig beseitigten ein neues, den geltenden Recht widersprechendes Gebäude zu errichten, es sei denn, die Rechtsordnung lasse solches eindeutig zu. Bauliche Änderungen lassen sich nur auf die Besitzstandsgarantie stützen, wenn sie gemessen am vorhandenen Bestand von untergeordneter Bedeutung sind; erlaubt ist nur, die Bauten zu erneuern oder teilweise zu ändern, nicht sie aber ganz zu ersetzen. Vorausgesetzt ist damit, dass der vorhandene Bau unabhängig von der Wiederherstellung noch einigermaßen funktionsgerecht nutzbar ist. rh

Beschreibung

Schlagwörter

Baurecht, Bebauungsplanung, Baugebiet, Bauvorhaben, Bauerhaltung, Rechtsprechung, Bauplanung, Außenbereich, Besitzstandsgarantie, Verwaltungsgericht

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung 83(1982) Nr.10, S.447-454, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Baurecht, Bebauungsplanung, Baugebiet, Bauvorhaben, Bauerhaltung, Rechtsprechung, Bauplanung, Außenbereich, Besitzstandsgarantie, Verwaltungsgericht

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries