Die Trichotomie des Allgemeinen Verwaltungsrechts.

Richter, Hanns-Uwe
Lang
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Datum

1996

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Herausgeber

Lang

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Frankfurt/Main

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 96/2779

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
S

Zusammenfassung

Thema der Arbeit ist die Dreiteilung des Allgemeinen Verwaltungsrechts, wie sie in § 2 II des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VerwVfG) statuiert wird: die Zuordnung der Finanzverwaltungsverfahren zur Abgabenordnung (AO) einerseits sowie die Regelung der Sozialgerichtsverfahren (also der Verfahren auf Gebieten wie der Sozialhilfe) im 10. Teil des Sozialgesetzbuches (SGB X). Der Verfasser beleuchtet die historischen Hintergründe dieses trichotomischen Aufbaus und rekapituliert die gesetzgeberischen Angleichungen der AO und des SGB X an das VerwVfG seit den siebziger Jahren. Er analysiert die Abweichungen, die nach wie vor bestehen: die Regelungen zur Rücknahme und zum Widerruf rechtswidriger Verwaltungsakte und zur Erstattungspflicht des unrechtmäßig begünstigten Bürgers. Diese Abweichungen sind nach Ansicht der Verfassers insgesamt nicht zu rechtfertigen. Diese Rechtsuneinheitlichkeit werde auf Länderebene durch besondere Kommunalabgabengesetze, die nicht auf die AO des Bundes zurückverweisen, verstärkt. gar/difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

XXII, 183 S.

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1884

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