Die Trichotomie des Allgemeinen Verwaltungsrechts.
Lang
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Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 96/2779
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DI
S
S
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Abstract
Thema der Arbeit ist die Dreiteilung des Allgemeinen Verwaltungsrechts, wie sie in § 2 II des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VerwVfG) statuiert wird: die Zuordnung der Finanzverwaltungsverfahren zur Abgabenordnung (AO) einerseits sowie die Regelung der Sozialgerichtsverfahren (also der Verfahren auf Gebieten wie der Sozialhilfe) im 10. Teil des Sozialgesetzbuches (SGB X). Der Verfasser beleuchtet die historischen Hintergründe dieses trichotomischen Aufbaus und rekapituliert die gesetzgeberischen Angleichungen der AO und des SGB X an das VerwVfG seit den siebziger Jahren. Er analysiert die Abweichungen, die nach wie vor bestehen: die Regelungen zur Rücknahme und zum Widerruf rechtswidriger Verwaltungsakte und zur Erstattungspflicht des unrechtmäßig begünstigten Bürgers. Diese Abweichungen sind nach Ansicht der Verfassers insgesamt nicht zu rechtfertigen. Diese Rechtsuneinheitlichkeit werde auf Länderebene durch besondere Kommunalabgabengesetze, die nicht auf die AO des Bundes zurückverweisen, verstärkt. gar/difu
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XXII, 183 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1884