Haftungsausschluß in der Energieversorgung.
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SEBI: 72/1980
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Zusammenfassung
Geklärt wird der Umfang des privatrechtlichen Haftungsausschlusses der Energieversorgungsunternehmen (EVU) für Gas und Elektrizität. Für Tarifabnehmer gelten als zwingende Rechtsverordnung die Allgem. Versorgungs-Bedinqungen (AVB), die im einzelnen den Haftungsausschluß regeln. Für Sonderabnehmer gelten die AVB nicht; hier kann der Haftungsausschluß im Rahmen der qesetzlichen Vorschriften beliebig geregelt werden. Abschnitt II Nr. 5 AVB und der vertragliche Haftungsausschluß schränken die Deliktshaftung der Erfüllungsgehilfen des EVU gegenüber dem Tarif- und Sonderabnehmer nicht ein. Ein Zweitschädiger haftet gegenüber den Tarif- und Sonderabnehmern uneingeschränkt.
Beschreibung
Schlagwörter
Energiemarkt, Energierecht, Geltungsbereich, Gesetz, Haftung, Haftungsausschluss, Energieversorgung
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Düsseldorf: Handelsblatt(1972) 108 S., Lit.; Zus.;
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Energiemarkt, Energierecht, Geltungsbereich, Gesetz, Haftung, Haftungsausschluss, Energieversorgung
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Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht; 31