Zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955

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Zusammenfassung

Verf. zeigt auf, welche Möglichkeiten zur Beschleunigung des Verfahrens der Genehmigung industrieller Anlagen bestehen und welche Grundsätze dabei zu beachten sind. ,,Durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz wurden bestehende Instrumente zur Beschleunigung des Verfahrens fortentwickelt sowie neue eingeführt, die eine weitgehende Berücksichtigung des unternehmerischen Risikos vor allem bei der Errichtung umfangreicher und neuartiger Großanlagen ermöglichen. Die Konzentrationswirkung der Genehmigung schafft, auch in Verbindung mit dem Vorbescheid und der Teilgenehmigung, die Voraussetzung für eine zügige Planung und Produktionsaufnahme. Dies wird ferner durch Regelungen gewährleistet, die eine unmittelbare Abfolge der einzelnen Verfahrensabschnitte vorsehen. Außerdem dienen besondere Verfahrenserleichterungen der Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens.''

Beschreibung

Schlagwörter

Bundesimmissionsschutzgesetz, Industrieansiedlung, Genehmigungsverfahren, Umweltschutz, Industrie, Verwaltungsrecht, Recht

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 30 (1977), 3, S. 85-89

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Bundesimmissionsschutzgesetz, Industrieansiedlung, Genehmigungsverfahren, Umweltschutz, Industrie, Verwaltungsrecht, Recht

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