Das Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand nach dem Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz.

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SEBI: 75/1928

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Zusammenfassung

Das gemeindliche Vorkaufsrecht, das 1971 auf eine zehnjährige Geschichte zurückblicken kann, hat mit Inkrafttreten des Städtebauförderungsgesetzes 1971 und mit der 1974 eingeleiteten Novellierung des Bundesbaugesetzes erneute Aktualität in der rechtlichen Diskussion gewonnen.Die rechtliche Problematik ist nicht zuletzt auch in der engen Verknüpfung von öffentlichem und privatem Recht zu sehen.Sieht man die Rechtsnatur der Ausübungserklärung in einem privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt, so läßt sich das Problem der Sicherung des Vorkaufsvertrags und des Ruhens von privatrechtlichen Rechten interessengerecht lösen.Das Vorkaufsrecht der Gemeinde birgt jedoch noch weitere rechtliche Problemkreise in sich, die mit seiner Entstehung, seinem Verhältnis zum Grundbuch und seinem Inhalt verknüpft sind.Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ist es unbedenklich.Eine statistische Auswertung von Vorkaufsfällen und ein Rechtsvergleich mit dem Ausland lassen Rückschlüsse auf die praktische Bedeutung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zu.

Beschreibung

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Kommunales Vorkaufsrecht, Städtebauförderungsgesetz, Bundesbaugesetz, Bodenrecht, Gemeinderecht, Stadtplanung, Planung, Bauwesen, Recht

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Bamberg: Schadel & Wehle (1975) 290 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1975)

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Kommunales Vorkaufsrecht, Städtebauförderungsgesetz, Bundesbaugesetz, Bodenrecht, Gemeinderecht, Stadtplanung, Planung, Bauwesen, Recht

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