Verbrauchsabhängige Abrechnung für Heizung und Warmwasseraufbereitung.
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IRB: Z 877
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Zusammenfassung
Nach § 12 Heizkosten-Verordnung müssen Gebäude des öffentlich geförderten Wohnungsbaus bis Ende 1983 und im freifinanzierten Wohnungsbau bis zum 30.6.84 mit messtechnischen Ausstattungen ausgerüstet werden. Eine Ausnahme gilt nach § 22 Abs. 3 NMV 70. Die NMV 70 legt auch den Umlegungsmaßstab für Heiz- und Warmwasserkosten in bestimmten Variablen fest. Es werden die umlagefähigen Kosten erörtert und deren Auswirkungen auf den Mietpreis. Eine Tabelle der Stiftung Warentest vom März 1983 gibt einen Überblick über die Einbaukosten und die Kosten für das Ablesen der Geräte der verschiedenen Anbieter. hg
Beschreibung
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Versorgungstechnik, Wärme, Heizkosten, Warmwasser, Verbrauch, Abrechnung, Verbrauchsabrechnung
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 73(1983)Nr.6, S.296-298 Tab.
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Versorgungstechnik, Wärme, Heizkosten, Warmwasser, Verbrauch, Abrechnung, Verbrauchsabrechnung