Elektromobilität in der Tiefgarage.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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Abstract
Es stellt sich die die Frage, wie Stellplatzmieter, Sondereigentümer und andere Nutzungsberechtigte an einem Stellplatz in einer Eigentümergemeinschaft an eine leistungsfähige bauliche Ladestelle kommen, denn ein solcher Einbau und Anschluss wird nicht ohne die Mitwirkung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft verwirklicht werden können. Andererseits ist zu fragen, wem die finanzielle Last des Ausbaus der privaten Ladeinfrastruktur aufgebürdet werden soll, oder ob es nicht geboten wäre, eine staatliche Infrastrukturförderung zu etablieren. Aus dem Inhalt: 1. Der richtige Ladepunkt: Auslegung und Abrechnung; 2. Bauordnungsrechtliche Lösung; 3. Vorbilder Berlin, Hessen und Hamburg? 4. Lösung über das Zivilrecht (Anpassung des Wohnungseigentumsrechts, Anpassung des Mietrechts) 5. Finanzielle Förderung.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 11
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S. 592-600