Die Anpassung des Naturschutzrechts an die Erfordernisse modern verstandenen Naturschutzes und die Bedeutung anderer Rechtsgebiete bei der Durchsetzung naturschützerischer Ziele, dargelegt anhand des Konzeptes des Biotopverbundsystems.
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SEBI: 92/129
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DI
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Abstract
In der alten Bundesrepublik gehen täglich ca. 170 ha naturnaher Fläche durch Überbauung verloren. Auch die nicht bebauten Flächen sind durch intensive Landwirtschaft oft nicht mehr als Lebensraum für wilde Pflanzen und Tiere brauchbar, so daß die ökologisch intakten Gebiete nur noch kleine, nicht zusammenhängende Inseln bilden. Um den wichtigen Austausch zwischen diesen Inseln herzustellen, wurde das Konzept der Biotopvernetzung entwickelt. Danach sollen ca. 8Proz. der Landesfläche als sog. ökologische Vorranggebiete bereitgestellt werden, die wiederum durch ca. 2-3Proz. der Landesfläche einnehmende naturnahe Überbrückungsflächen mit Hecken, Bächen, Feldrainen usw. verbunden werden. Der Autor zeigt die Durchführbarkeit dieses Konzepts innerhalb des Wasser-, Forst- und Abfallrechts auf und schlägt Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes vor, um eine Ausformung der Landschaftsplanung zur Leitplanung auf dem Gebiet des Naturschutzes zu ermöglichen. lil/difu
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Naturschutzrecht, Biotop, Biotopverbund, Landschaftsplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Fachplanung, Flurbereinigung, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Wasserrecht, Baurecht, Planungsrecht, Umweltschutz, Natur, Landschaft, Naturschutzrecht
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Bonn: (1991), XXXX, 297 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1991)
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Naturschutzrecht, Biotop, Biotopverbund, Landschaftsplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Fachplanung, Flurbereinigung, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Wasserrecht, Baurecht, Planungsrecht, Umweltschutz, Natur, Landschaft, Naturschutzrecht