Die neue Umweltschutz-Kompetenz des Bundes -Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG-.

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SEBI: 85/6002

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Abstract

Im Jahre 1983 hat der österreichische Gesetzgeber eine neue Zuständigkeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes geschaffen. Danach fallen "Maßnahmen zur Abwehr von gefährlichen Belastungen der Umwelt, die durch Überschreitung von Immissionsgrenzwerten entstehen", in die alleinige Zuständigkeit des Bundes. Hiermit ist keine grundsätzliche Neukonzeption der Aufgabenverteilung auf dem Gebiet des Umweltschutzes erfolgt, sondern lediglich eine Teiländerung der Kompetenzlage herbeigeführt worden. In dieser Studie werden Inhalt und Reichweite des neuen Kompetenztatbestands ausgelotet und die mit der neuen Zuständigkeit verbundenen Auswirkungen auf die einschlägigen Umweltschutz-Kompetenzen des Bundes und der Länder sowie die betreffenden Vorschriften untersucht. Abschließend werden die mit der notwendigen Zustimmung der Länder bei der Festlegung von Immissionsgrenzwerten verbundenen Probleme dargelegt. jp/difu

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Umweltbelastung, Umweltschutz, Gesetz, Bund, Land, Kompetenz, Aufgabenverteilung, Recht, Umwelt

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Wien: Jugend & Volk in Komm.(1985), 65 S., Lit.

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Umweltbelastung, Umweltschutz, Gesetz, Bund, Land, Kompetenz, Aufgabenverteilung, Recht, Umwelt

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Kommunale Forschung in Österreich; 72