Elektronischer Identitätsnachweis.

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Wiesbaden

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ZLB: Kws 761/233

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Abstract

Für die Modernisierung der Verwaltung ist ein elektronischer Identitätsnachweis elementar wichtig, der den Bürgerinnen und Bürgern das persönliche Erscheinen in der Behörde und die eigenhändige Unterschrift erspart. Ohne eine entsprechende Identifizierung über das Netz sind durchgängige elektronische Geschäftsprozesse kaum denkbar und würde auch der geplante Portalverbund mit seinen Bürgerkonten nicht funktionieren. Der neue Personalausweis, mit dem man sich elektronisch authentifizieren kann, sollte das ab 2010 leisten, wurde dafür aber nur von relativ wenigen Inhabern genutzt. Um mehr Menschen dazu zu bewegen, dieses Instrument zu nutzen, wurde 2017 geregelt, dass einer Freischaltung der Authentifizierungsfunktion ausdrücklich widersprochen werden muss („opting-out“ statt „opting-in“). Ob das ausreicht, das zirkelschlüssige Problem zu lösen, dass nur wenige den Ausweis nutzen, weil sie darin keinen Mehrwert für sich erkennen, dass aber zugleich keine attraktiven Angebote bestehen, weil es so wenige Nutzer gibt, bleibt abzuwarten. Einiges spricht dafür, dass am inhaltlichen Angebot gearbeitet und der Personalausweis zu einer Multifunktionskarte weiterentwickelt werden muss, die in vielen Bereichen eingesetzt werden kann, wenn er tatsächlich ein nützliches Instrument zur Modernisierung der Verwaltung werden soll.

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629-637

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