Lärmschutz bei Erdölraffinerien - Planungshinweise.
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SEBI: 78/5202-4
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AR
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Abstract
Etwa ein Drittel der Raffinerie- und Petrochemie-Industriekapazität der Bundesrepublik ist in Nordrhein-Westfalen angesiedelt.Wegen der erhöhten Explosions- und Brandgefahr müssen diese Fabrikationsstätten als Freianlagen errichtet werden.Es treten demzufolge alle Geräusche ungedämpft ins Freie und belasten in verstärktem Maße die umliegenden Gebiete.Bei der Festlegung von Schutzzonen gilt es daher vor allem, auf Lärmbelastungen zu achten.Die vorliegende Arbeit erfaßt den internationalen Stand der Schallschutztechnik bei Erdölraffinerien und behandelt Möglichkeiten und Grenzen für die Errichtung lärmarmer Raffinerieanlagen.Die Arbeit trifft ihre Aussagen auf der Grundlage der Auswertung einer akustischen Messung von vierzehn in Betrieb befindlichen Anlagen.Das Ergebnis der Untersuchungen zeigt, daß durch Konstruktionsänderungen an technischen Bauteilen erhebliche Lärmminderungen möglich sind, ohne die Rentabilität des Betriebs wesentlich zu beeinflussen.ms/difu
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Lärmschutz, Erdölraffinerie, Schutzmaßnahme, Umweltschutz, Industrie
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Düsseldorf: (1977), 90 S., Abb.; Tab.; Lit.
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Lärmschutz, Erdölraffinerie, Schutzmaßnahme, Umweltschutz, Industrie