Rechte und Pflichten des Erstehers bei exekutivem Liegenschaftserwerb.

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Wien

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ZLB: 95/2904

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DI

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Abstract

Während nach österreichischem Recht beim rechtsgeschäftlichen Erwerb eines Grundstücks das Eigentum erst mit der Eintragung in das Grundbuch auf den Käufer übergeht, geschieht dies bei einer (Zwangs-)Versteigerung direkt durch den Zuschlag. Dieses Eigentum ist jedoch noch nicht endgültig erworben, sondern es ist auflösend bedingt. Der Erwerber verliert das Eigentum wieder, wenn er nicht alle Versteigerungsbedingungen wie die rechtzeitige Bezahlung, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder gegebenenfalls die Zustimmung der Grundstücksverkehrsbehörde beibringen kann. Der Autor ermittelt die Einschränkungen der Verfügungsgewalt des Ersteigerers sowie seinen Eintritt in schuldrechtliche Positionen im Vergleich zum rechtsgeschäftlichen Erwerber. lil/difu

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XIII, 184 S.

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