Der Denkmalschutz an den Sakralbauten in der Bundesrepublik Deutschland. Kulturschutz und Kirchenfreiheit im säkularen Verfassungssystem.
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1990
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SEBI: Zs 3034
IRB: Z 1532
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Zusammenfassung
Die kirchlichen Kulturdenkmäler sind wegen ihrer Sinneinheit von Kultwert und Kunstwert als besondere Gruppe der Kulturdenkmäler zu verstehen. Ihre innere Sachgesetzlichkeit läßt auch äußerlich eine besondere gesetzliche Regelung der kirchlichen Kulturdenkmäler als geboten erscheinen, die ihrer Wesensart in adäquaten Normen und Organisationsformen gerecht wird. (-y-)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
In: Die Denkmalpflege 48(1990), Nr.1, S.3-13, Lit.