Der Denkmalschutz an den Sakralbauten in der Bundesrepublik Deutschland. Kulturschutz und Kirchenfreiheit im säkularen Verfassungssystem.

Heckel, Martin
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1990

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SEBI: Zs 3034
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Zusammenfassung

Die kirchlichen Kulturdenkmäler sind wegen ihrer Sinneinheit von Kultwert und Kunstwert als besondere Gruppe der Kulturdenkmäler zu verstehen. Ihre innere Sachgesetzlichkeit läßt auch äußerlich eine besondere gesetzliche Regelung der kirchlichen Kulturdenkmäler als geboten erscheinen, die ihrer Wesensart in adäquaten Normen und Organisationsformen gerecht wird. (-y-)

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In: Die Denkmalpflege 48(1990), Nr.1, S.3-13, Lit.

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