Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit. Teil I bis III.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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ZLB: 98/4433
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Abstract
Die unzureichende Koordination der nationalen Standardsetzung birgt die Gefahr der Inkonsistenz und ist Anlaß für Forderungen nach einer Harmonisierung. Differenziert nach Schutzzielen sollte insbesondere eine Harmonisierung der fachlichen Begründungen angestrebt werden. Die in offiziellen Dokumenten beschriebenen Ableitungskonzepte wurden zwischen 17 Listen gesundheitlich begründeter Standards verglichen. An acht Stoffbeispielen wurden Ursachen für unterschiedliche Standardvorschläge ermittelt. Die Ergebnisse führen zu der Schlußfolgerung, daß Bewertungskonzepte enger mit rechtlich definierten Schutzzielen verknüpft werden sollten. Eine regelmäßige Aktualisierung ist sicher zu stellen. Für Kanzerogene ist im Hinblick auf Standardansatz und Umgang mit wirkungsbezogenen Einzelaspekten eine Vereinheitlichung zu empfehlen. Die Anwendung von Unsicherheitsfaktoren sollte harmonisiert werden. Qualitäts- und Evidenzkriterien toxikologischer und epidemiologischer Daten sollten präzisiert werden. Auf einem Expertengespräch bestand Konsens über die Bedeutung einer Harmonisierung der Standardsetzung. Der Bericht enthält zahlreiche Anregungen, so läßt der Stand der Methodenentwicklung z.B. erwarten, daß in naher Zukunft neue Methoden (Benchmarkdosen, probabilistische Expositionsabschätzung) einsetzbar sein werden. difu
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XXXVIII, 647 S.
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