Die Einrichtung eines staatlichen Infrastrukturkatasters im Spannungsfeld von Landesplanung und kommunaler Selbstverwaltung.

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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47

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Zusammenfassung

Die Einrichtung eines standortgenauen Bestandsverzeichnisses von Infrastruktureinrichtungen in einem Lande ist als umfassendes Planungsinformationssystem ein notwendiges Instrument einer Entwicklungsplanung auf allen staatlichen Ebenen unter Einschluss der Kommunen. Die Einrichtung eines Infrastrukturkatasters als solche vermag nicht die Rechte der Kommunen zu verletzen. Das Infrastrukturkataster verletzt die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nur soweit, als die Zwecke und Instrumente der Landesplanung, denen es dienen soll, nicht mit dieser Garantie vereinbar sind. Damit wird auf den offenen Problemkreis des Verhaeltnisses von Landesplanung und Selbstverwaltungsgarantie verwiesen. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Raumordnung, Landesplanung, Infrastruktur, Infrastrukturkataster, Planungsinformationssystem, Entwicklungsplanung, Selbstverwaltung, Kommune

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 32(1979)Nr.18, S.653-661, Lit.

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Raumordnung, Landesplanung, Infrastruktur, Infrastrukturkataster, Planungsinformationssystem, Entwicklungsplanung, Selbstverwaltung, Kommune

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