Gestattet Art. 26 Abs. 5 VwZVG die Sequesterbestellung durch die Gemeinde selbst?

Boorberg
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Bandtitel

Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0522-5337

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Der Art. 26 Abs. 5 VwZVG ermöglicht den Gemeinden, Forderungen und andere Vermögensrechte selbst zu pfänden. Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Gemeinde in diesem Fall berechtigt ist, einen Sequester (Treuhänder) selbst zu bestellen und kommt nach Prüfung der Gesetzeslage zu dem Ergebnis, dass dies nur durch ein Amtsgericht, bzw. einen Rechtspfleger zulässig ist. kr/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 24

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Seiten

S. 743-744

Zitierform

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