Gestattet Art. 26 Abs. 5 VwZVG die Sequesterbestellung durch die Gemeinde selbst?
Boorberg
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Datum
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Bandtitel
Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935
IRB: Z 935
Dokumenttyp
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Autor:innen
Zusammenfassung
Der Art. 26 Abs. 5 VwZVG ermöglicht den Gemeinden, Forderungen und andere Vermögensrechte selbst zu pfänden. Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Gemeinde in diesem Fall berechtigt ist, einen Sequester (Treuhänder) selbst zu bestellen und kommt nach Prüfung der Gesetzeslage zu dem Ergebnis, dass dies nur durch ein Amtsgericht, bzw. einen Rechtspfleger zulässig ist. kr/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 24
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Seiten
S. 743-744