EG-Umwelthaftungs-Richtlinie und Biodiversität. Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 803 18 221/01 des Bundesamtes für Naturschutz.

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ZLB: 2006/1932

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Abstract

Die Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden soll auf der Grundlage des Verursacherprinzips einen Ordnungsrahmen für die Umwelthaftung schaffen. Dies gilt auch im Bereich der Biodiversität soweit bestimmte Tier- und Pflanzenarten und Lebensräume nach der FFHe und Vogelschutzrichtlinie betroffen sind. Bund und Länder müssen diese Vorgaben bis Ende April 2007 in nationales Naturschutzrecht umsetzen. Die Publikation analysiert die zentralen rechtlichen Fragestellungen und unterbreitet erste konkrete Umsetzungsvorschläge. Sie bietet eine Hilfestellung für die Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und der Länder, aber auch für Verbände und Wissenschaft. Behandelt werden Rahmenbedingungen und Einzelfragen der Umsetzungsgesetzgebung. Hierzu gehören unter anderem der sachliche und personale Anwendungsbereich sowie die Grundlagen der Bestimmung von Erheblichkeitskriterien und Sanierungsmaßnahmen. difu

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132 S.

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Naturschutz und Biologische Vielfalt; 19/2005