Zum Einsatzbereich der Landschaftsplanung - Baugesetzbuch, Umweltverträglichkeitsprüfung.
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1987
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IRB: Z 1585
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Zusammenfassung
Die Bedeutung der Landschaftsplanung nimmt - nach einer gewissen Zeit der Ein- und Umstellung auf das neuartige Instrumentarium - nicht nur in der Verwaltungpraxis zu. Auch die rechtliche Diskussion widmet sich mehr und mehr den Handlungsformen der Landespflege, und hier neben dem Eingriffstatbestand des Naturschutz- und Landschaftsflegerechts insbesondere den planerischen Mitteln, wie sie §§ 5 und 6 NatSchG i.V.m. dem Recht der Länder vorsehen. (-z-)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Umwelt- und Planungsrecht 7(1987), Nr.11/12, S.409-413, Lit.