Reiserecht. Unter besonderer Berücksichtigung der Luft-, See-, Eisenbahn- und Busbeförderung, sowie der einschlägigen Geschäftsbedingungen und internationalen Abkommen.
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SEBI: 80/407
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Zusammenfassung
Die in den letzten Jahren sprunghaft angestiegenen Touristenzahlen machten im Bereich des Reiserechtes eine umfassendere Vervollkommnung erforderlich. Dies sollte durch das am 1. 10. 1979 in Kraft getretene Reisevertragsgesetz erreicht werden, welches Reiseveranstaltungen als Werkverträge betrachtet. Der Autor gibt neben einem kurzen Abriß zur Entstehung des neuen Gesetzes eine ausführliche Kommentierung des Gesetzeswerkes, sowie der Konditionenempfehlung des Deutschen Reisebüro Verbandes, den 'Allgemeinen Reisebedingungen'. sch/difu
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Fremdenverkehr, Reiserecht, Reisevertragsgesetz, Gesetzgebung, Tourismus, Reiseveranstalter, Urlaub
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Bonn: Stollfuß (1979), 223 S., Lit.; Reg.
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Fremdenverkehr, Reiserecht, Reisevertragsgesetz, Gesetzgebung, Tourismus, Reiseveranstalter, Urlaub
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Recht und Praxis; 9