Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. 1. Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens.
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DE
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Düsseldorf
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ZLB: 4-Zs 7508-1.2000/03
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BE
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Abstract
Über die Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) ist dem Landtag regelmäßig zu berichten. Grundlage des Ersten Berichts, den die Landesregierung vorlegt, sind Daten über die im Landesdienst Beschäftigten sowie umfangreiche schriftliche Befragungen aller Dienststellen des Landes und der dortigen Gleichstellungsbeauftragten. Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1.1.2000 bis 31.12.2003 und bietet mit Blick auf die Wirkungsweise des Landesgleichstellungsgesetzes und seiner Instrumentarien eine erste Bestandsaufnahme. Er gibt Auskunft über Entwicklungen, insbesondere über die erreichten Erfolge, aber auch über noch bestehende Defizite innerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen und Perspektiven, die die Verwaltungsmodernisierung für die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst bietet. In der Darstellung folgt einer komprimierten Darstellung der wichtigsten Ergebnisse eine Betrachtung der Umsetzung von LGG-Regelungen im Einzelnen, und zwar hinsichtlich der Beschäftigtensituation und deren Entwicklung, Frauenförderpläne, Stellenbesetzungsverfahren, Aus- und Fortbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Gremienbesetzung, Privatisierung. Gleichstellungsbeauftragte in den Dienststellen, Sonderbereich Hochschule. goj/difu
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236 S.