Gewerbe-Paletten. Vorschlag flächensparender Gewerbeansiedlung.
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1984
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IRB: Z 252
SEBI: Zs 490-4
SEBI: Zs 490-4
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Zusammenfassung
Im Prinzip bestehen Gewerbepaletten aus gestapelten Erdgeschossen insofern, als mindestens bis zum 1. OG die Palettenebenen vom Kraftverkehr erschlossen werden. Die Palettenflächen sind mindestens ab dem 1. OG kleiner als die darunter befindlichen. Hierdurch ergeben sich Freiflächen z.B. für Vormontagen, Gerätelagerung. Es ist mindestens ein Untergeschoss vorgesehen für Parkplätze der Betriebsangehörigen, Schwerlastlager, technische Zentralen, Heizung usw. In den erforderlichen Abständen sind Vertikalversorgungen vorgesehen. Innerhalb einer Gewerbepalette ist eine Nutzungsordnung erforderlich. Die unbelichteten Kernbereiche dienen insbesondere Lagerzwecken. -y-
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Berliner Bauwirtschaft, Wiesbaden 35(1984)Nr.3, S.36-38, Abb.