Der Anliegergebrauch im Wegerecht unter besonderer Berücksichtigung der Regelung in Bayern.

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SEBI: 75/1180

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Durch die Kodifizierung des Gemeingebrauchs im Bundesfernstraßengesetz von 1953 und in den Straßengesetzen der Länder wurde der bisher fast in allen Rechtsgebieten dem Gemeingebrauch zugerechnete Anliegergebrauch aus dem Gemeingebrauch eliminiert und rechtlich als erlaubnis- und gebührenspflichtige Sondernutzung qualifiziert. Diese Einschränkung des Gemeingebrauchs ist seit dem Erlaß des Bayerischen Straßen-und Wegegesetzes heftig kritisiert worden. Aufgabe dieser Arbeit ist es daher, Inhalt und Umfang des Anliegergebrauchs im bisher geltenden Recht aufzuzeigen, wobei besonderer Wert auf die Darstellung der Verhältnisse in Bayern gelegt wird. Der früheren Regelung des Anliegergebrauchs wird die nunmehr geltende Rechtslage gegenübergestellt. Abschließend wird eingehend geprüft, ob die Einschränkung des Gemeingebrauchs mit der Verfassung im Einklang steht, insbesondere nicht gegen höherrangiges Recht, Grundrechte oder das Rechtsstaatsprinzip verstößt. Die Arbeit kommt u. a. zu dem Ergebnis, daß die Eliminierung des Anliegergebrauchs aus dem Gemeingebrauch nicht mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip zu vereinbaren ist, weil sie eine Beschränkung der Rechtssphäre des Einzelnen darstellt, die über das zwingend gebotene Maß hinausgeht.

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Anliegergebrauch, Gemeingebrauch, Wegerecht, Verkehr, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Würzburg: (1971), XXVIII, 237 S., Lit.

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Anliegergebrauch, Gemeingebrauch, Wegerecht, Verkehr, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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