Abwägung der gemeindlichen Belange und Anhörung der Gemeinden bei der Festsetzung von Lärmschutzbereichen? BVerfG, Beschluß vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/74 u.a. - BVerfGE 39, 276-299.

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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47

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Zusammenfassung

Der Beschluss des BVerfG vom 7. Oktober 1980 betrifft Fragen des Fluglärmschutzes. Fast noch bedeutsamer als die Stellungnahme zum Fluglärmschutz sind an dem Beschluss jedoch die Überlegungen, die in den Entscheidungsgründen sowie den - auch untereinander kontroversen Sondervoten für und gegen das Entscheidungsergebnis entwickelt werden. Diese Überlegungen beruhen insbesondere beim planerischen Abwägen und beim Anhörungsgebot auf Ansichten, deren Rechtfertigung zumindest zweifelhaft sei, die aber außerdem an einigen Stellen durch die Art des Folgerns geeignet seien, Verwirrung hervorzurufen. -y-

Beschreibung

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Recht, Immissionsschutz, Fluglärmgesetz, Paragraph 4, Lärmschutzbereich, Festsetzung, Abwägung, Anhörung, Rechtsprechung, Kritik, BVerfG-Urteil

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 35(1982)Nr.5, S.173-181, Lit.

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Recht, Immissionsschutz, Fluglärmgesetz, Paragraph 4, Lärmschutzbereich, Festsetzung, Abwägung, Anhörung, Rechtsprechung, Kritik, BVerfG-Urteil

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