Wirtschaftssubventionen unter besonderer Berücksichtigung des Sozialstaatsprinzips, des Gleichheitssatzes, des Gesetzmäßigkeitsprinzips und der Rechtsformen.

Eichner, Wolf
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1972

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Zusammenfassung

Vorwiegend unter verfassungsrechtlichen Aspekten werden Rechtsformen und Wirkungen von Wirtschaftssubventionen behandelt. Zu den Subventionen zählen verlorene Zuschüsse, Kredite, Bürgschaften, Gewährleistungen, Realförderungen und öffentliche Aufträge. Da mit der Vergabe von Subventionen ein im öffentlichen Interesse liegender Zweck verfolgt wird, ist mangels eigenständiger Verfassungskompetenz die Subventionierungsgewährung über die Sozialstaatsklausel legitimiert. Sie steht aber unter Gesetzesvorbehalt. Bei der Frage, ob die Verwaltung bei der Vergabe öffentlich-rechtlich oder privat-rechtlich tätig wird, ist die einheitlich öffentlich-rechtliche Konstruktion vorzuziehen. Bei Streitigkeiten ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

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Bamberg(1972) VII/103 S., Lit.; Zus.

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