Kosten eines Arbeitsplatzes. Stand 1993.

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Köln

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ZLB: Zs 2141-1993,11-4

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S

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Abstract

Die Verwaltungen sind nach den Vorschriften der Gemeindeordnungen und des Gemeindehaushaltsrechts verpflichtet, die Haushaltsmittel wirtschaftlich und sparsam zu bewirtschaften.Um dieser Verpflichtung sachgerecht nachkommen zu können, sind häufig Kostenvergleiche zwischen dem jeweiligen örtlichen Verfahren und anderen möglichen Verfahrensabläufen erforderlich.Auch im Rahmen von Veränderungsprozessen sind Wirtschaftlichkeitsüberlegungen anzustellen.Werden Verwaltungsgebühren erhoben, sind diese grundsätzlich so zu bemessen, daß das geschätzte Gebührenaufkommen dem auf die Amtshandlungen entfallenden duchschnittlichen Personal- und Sachmittelausgaben bzw. im Bereich der Benutzungsgebühren den angefallenen Kosten entsprechen.In solche Berechnungen müssen auch die Kosten einfließen, die durch das Tätigwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entstehen.Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus den Personalkosten, den Sachkosten und den Gemeinkosten. Sie können durch die Verwendung von Durchschnittswerten ermittelt werden. Die in dem Bericht veröffentlichten Werte schließen die letzte Besoldungserhöhung für Beamte ebenso ein wie die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für Angestellte und Arbeiter. difu

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41 S.

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KGSt-Bericht; 11/1993