Positivplanung im Außenbereich. Konfliktfall - Großprojekte im baurechtlichen Außenbereich.
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0323-3162
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IRB: Z 1612
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
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Abstract
Manchen Kommunen fällt es gelegentlich schwer, Vorhaben im baurechtlichen Außenbereich zu verhindern. Mülldeponien oder Gasleitungen, Fernmeldetürme oder Kernkraftanlagen gehören zu diesen flächenbeanspruchenden Vorhaben. Eine zielgerichtete, vorausschauende Bauleitplanung kann unerwünschte Projekte steuern oder verhindern. Neue Rahmenbedingungen machen es schwer, Maßnahmen durchzusetzen, die es zum Ziel haben, die Umweltqualität durch Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zu verbessern. Eine untaugliche Konfliktlösung ist hier die Negativplanung. Es werden die Voraussetzungen einer Positivplanung, die durch Entscheidung des BVG ausdrücklich in die Hände der Gemeinden gelegt sind, mit ihren Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten angeführt. Die Gemeinden sind gut beraten, wenn sie das Instrument gesamträumlicher Entwicklungsplanung einsetzen, um überörtliche Planung zu steuern und zusätzlich zu beeinflussen.
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Landschaftsarchitektur
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Nr.2
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S.14-15