Was wird der Verkehrslärm-Schutz die Gemeinden kosten?
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ZZ
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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
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Zusammenfassung
Die kommunalen Spitzenverbände haben errechnet, dass unter Berücksichtigung der im Entwurf zum Verkehrslärmschutzgesetz vorgesehenen Lärmschutzwerte und ausgehend von der Notwendigkeit, Schallschutzmaßnahmen nicht nur beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen, sondern auch bei vorhandenen Verkehrswegen vorzusehen, sich kommunale Kosten in einer Größenordnung von mindestens 800 Mio. DM jährlich ergeben. Der Betrag würde sich verdreifachen, wenn man die Grenzwerte nur um 5 dB(A) herabsetzt. Die Spitzenverbände bestreiten, dass die Gemeinden diese Kosten selbst tragen können. Sollen andere Investitionsbereiche nicht eingeschränkt werden, so muss für die kommunalen Lärmschutzkosten ein voller finanzieller Ausgleich geschaffen werden. bm
Beschreibung
Schlagwörter
Verkehr, Verkehrslärm, Lärmschutz, Entwurf, Kosten, Bund, Gemeinde, Empfehlung, Änderung, Kommunaler Spitzenverband, Umweltschutz
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Städte- und Gemeindebund 34(1979)Nr.3, S.61-64
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Verkehr, Verkehrslärm, Lärmschutz, Entwurf, Kosten, Bund, Gemeinde, Empfehlung, Änderung, Kommunaler Spitzenverband, Umweltschutz