Bodenschätzung und gesetzliche Klassifizierung - Finanz- und Katasterverwaltung Hand in Hand.
Chmielorz
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Chmielorz
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DE
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Wiesbaden
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1616-0991
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ZLB: 4-Zs 2997
BBR: Z 123
IRB: Z 952
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343
BBR: Z 123
IRB: Z 952
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343
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Abstract
Die Ergebnisse der Bodenschätzung und die Klassifizierung von Grundstücken nach dem Bewertungsgesetz sind Grundlagen für die steuerliche Bewertung von Grundstücken. Beide Größen müssen deshalb mit hinreichender Genauigkeit und Aktualität vorliegen und der Steuer festsetzenden Stelle auf wirtschaftliche Art und Weise zur Verfügung gestellt werden. Die Ergebnisse der Bodenschätzung sind nach dem Bodenschätzungsgesetz im Liegenschaftskataster zu führen und der Finanzverwaltung zur Verfügung zu stellen. Für die Klassifizierung fehlt eine vergleichbare Regelung. Auf Bundes- und Landesebene wird derzeit nach einer zweckmäßigen Verfahrensweise für den Nachweis der Klassifizierung gesucht. Am Beispiel von Rheinland-Pfalz wird gezeigt, dass eine enge Zusammenarbeit der Finanzverwaltung und der Vermessungs- und Katasterverwaltung eine gesamtwirtschaftlich kostengünstige Lösung darstellt.
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Flächenmanagement und Bodenordnung
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Nr. 3
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S. 110-116