Alte Häuser neu gebaut. Landschaftsschutz und bauliche Entwicklung am Beispiel Sils im Engadin.

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SEBI: Zs 1741-4
IRB: Z 890

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Zusammenfassung

Um die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern, sieht die Bauordnung der Gemeinde Sils eine Quartierbildung auf 1/4 bis 1/5 der früher ausgewiesenen Bauzone vor. So kann ein größerer zusammenhängender Teil der Ebene freigehalten und gleichzeitig durch höhere Dichte eine Siedlung geschaffen werden, die Erlebnisreichtum und Atmosphäre bietet. Verf. erläutert die Quartierplan- und Gestaltungsprinzipien und beschreibt die typischen Merkmale des Engadiner Baustils, die bei der Neubebauung übernommen werden.

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Ortsplanung, Landschaftsschutz, Landschaftsschutz, Siedlungsgestalt, Bauleitplanung, Siedlungsgeographie, Baurecht, Sanierung, Architektur

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In: Plan, Solothurn 31 (1974), 11, S. 18-21, Abb.

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Ortsplanung, Landschaftsschutz, Landschaftsschutz, Siedlungsgestalt, Bauleitplanung, Siedlungsgeographie, Baurecht, Sanierung, Architektur

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