Der Vorteil der Teilbesitzwohnung liegt im Auszug. Eine Idee aus England, die noch verbessert werden kann.

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IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4

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Zusammenfassung

Die Teilbesitzwohnung, eine Idee aus England, will die Mobilität der Mietwohnung mit dem Wertzuwachs der Eigentumswohnung verbinden. Die ideale Teilbesitzwohnung ist daher eine von der Gemeinde oder indirekt von der Stadt günstig finanzierte preiswerte Wohnung. Voraussetzung ist zunächst die Mitgliedschaft bei einer Wohnungsgesellschaft, die die Berechtigung zur Erstellung und Vertrieb der Teilbesitzwohnungen erhalten hat. Der Gesetzgeber möchte möglichst Mietern von Sozialwohnungen (Gemeindewohnungen) interessieren oder solche, die auf der Warteliste der Wohnungsbaugesellschaft stehen. Durch die Art der Finanzierung (zuerst eine Hypothek von einer Bausparkasse, dann eine Anleihe bei der Wohnungsbaugesellschaft als zweite Hypothek und schließlich eine einmalige Zuwendung staatlicher Mittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen) gestaltet sich die Teilbesitzwohnung zu einer preiswerten Alternative. Der Mieter erwirbt aber kein Eigentum, sondern praktisch eine Art Dauerwohnrecht. rh

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Wohnungsrecht, Recht, Wohnung, Teileigentum, Mietwohnung, Wohnungseigentum, Wohnungsbaugesellschaft, Dauerwohnrecht

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Wohnungseigentum, Hamburg 31(1980)Nr.3, S.16-17, Abb.

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Wohnungsrecht, Recht, Wohnung, Teileigentum, Mietwohnung, Wohnungseigentum, Wohnungsbaugesellschaft, Dauerwohnrecht

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