Der Umgang mit fehlgeschlagenen Beitragssatzungen.
Boorberg
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Datum
2008
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 987
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Erweisen sich gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für leitungsgebundene Einrichtungen als unwirksam, sind die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet, rechtmäßige neue satzungsrechtliche Grundlagen zu erlassen. Diese müssen auch vollzogen werden. Der gemeindliche Spielraum, durch Übergangsregelungen vor allem in Gestalt von Verwaltungsvorschriften Gruppen von Beitragsschuldnern vom Vollzug der neuen Satzung auszunehmen, ist rechtlich beschränkt.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 20
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 613-616