Der Umgang mit fehlgeschlagenen Beitragssatzungen.

Boorberg
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Bandtitel

Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0522-5337

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 987

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Erweisen sich gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für leitungsgebundene Einrichtungen als unwirksam, sind die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet, rechtmäßige neue satzungsrechtliche Grundlagen zu erlassen. Diese müssen auch vollzogen werden. Der gemeindliche Spielraum, durch Übergangsregelungen vor allem in Gestalt von Verwaltungsvorschriften Gruppen von Beitragsschuldnern vom Vollzug der neuen Satzung auszunehmen, ist rechtlich beschränkt.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 20

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Seiten

S. 613-616

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