Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt Potsdam. Fassung nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2014 (DS 14/SVV/1050). Februar 2014.

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Um die Stadtentwicklung Potsdams - insbesondere die Entwicklung der Innenstadt und der sonstigen Zentren - positiv zu begleiten, Ansiedlungs- bzw. Umnutzungsanfragen im Grundsatz schnell bewerten und die wohnortnahe Nahversorgung langfristig sicherstellen zu können, beauftragte die Landeshauptstadt Potsdam das Büro Dr. Acocella mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes. Einleitend werden vergangene und in der Tendenz absehbare Trends der Einzelhandelsentwicklung unter planerischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten näher beleuchtet. Diese Analyse der allgemeinen Einzelhandelsentwicklung ist bedeutsam, da an ihr die Folgen einer Genehmigung von Einzelhandel am "falschen Standort" ablesbar sind. Übertragen auf Potsdam bedeutet dies, dass es einen Teil der Handelsentwicklung gibt, der nicht durch planerische Konzepte steuerbar ist und sein soll, z.B. die Betriebstypenentwicklung. Der steuerbare Bereich der Einzelhandels-entwicklung betrifft die Größenentwicklung und Standortbereitstellung. Eine Minimierung der negativen Folgen der Einzelhandelsentwicklung ist möglich, wenn diese nur an den städtebaulich richtigen Standorten stattfindet. Für diese - städtebaulich begründete - räumliche Lenkung der Einzelhandelsentwicklung gibt es rechtlich zentrale Voraussetzungen, die im Anschluss daran erörtert werden.

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X, 199 S.

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