Rechtswirkungen der Raumordnungsziele auf Private. Novellierungsbedarf nach Privatisierung öffentlicher Aufgaben.
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DE
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Köln
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0034-0111
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BBR: Z 700
ZLB: Zs 237-4
IRB: Z 1003
IfL: I 378 - 1996,6
ZLB: Zs 237-4
IRB: Z 1003
IfL: I 378 - 1996,6
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Abstract
Aus aktuellem Anlaß wird die Neufassung des Raumordnungsgesetzes eine wichtige zusätzliche Regelung enthalten: Die inzwischen vollzogene Privatisierung von Bahn und Post erfordert eine Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang privatisierte Unternehmen mit öffentlichen Aufgaben die Erfordernisse, insbesondere die Ziele der Raumordnung zu beachten oder zu berücksichtigen haben. Der nunmehr von der Bundesregierung den Gesetzgebungsorganen zugeleitete Entwurf für das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 sieht eine Zielbeachtungspflicht bei mehrheitlicher Beteiligung öffentlicher Stellen an dem Unternehmen oder bei überwiegender öffentlicher Finanzierung der beabsichtigten raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme vor. Der Bundesrat hat im ersten Durchgang empfohlen, die Zielbeachtung auch dann vorzuschreiben, wenn die Möglichkeit einer Enteignung für die Durchführung der Planung oder Maßnahmen auf Grund von Bundesgesetzen gegeben sind. Der Autor hält unter Hinweis auf die dem Bundesgesetzgeber zustehende Regelungsfreiheit hinsichtlich des Privatisierungsumfangs den Vorschlag des Bundesrats für kompetenzangepaßt und zur Effizienz der Raumordnung für dringend erforderlich. - (Verf.)
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Raumforschung und Raumordnung
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Nr.6
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S.450-453