Rechtsprobleme beim Erlaß eines Bundesenteignungsgesetzes.
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1978
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SEBI: 79/5182
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Zusammenfassung
Alle Reformbemühungen zum Enteignungsrecht auf Bundes- und Landesebene haben nicht zu der erforderlichen Vereinheitlichung und damit auch nicht zu einer Beschleunigung des Enteignungsverfahrens geführt. Vor allem die Rechtszersplitterung und die Aufteilung der Kompetenzen führen zu erheblichen Schwierigkeiten in der Praxis, die jedoch durch eine bundeseinheitliche Regelung des Enteignungsrechts, dem die Länderregelungen angepaßt werden sollten, behoben werden können. Im Vordergrund einer bundeseinheitlichen Regelung steht die Verfahrensbeschleunigung. In der Form der Rahmengesetzgebung läßt das Grundgesetz eine Regelung des Enteignungsrechts durch den Bund zu. Neben den Zuständigkeitsfragen untersucht die Studie aber vor allem, welche Problemkreise in einem Bundesenteignungsgesetz ausgestaltet werden sollen, wie eine Beschleunigung des Enteignungsverfahrens erreicht werden kann, wie die Enteignung zu vollziehen ist und schließlich wie eine Vereinheitlichung des Rechtwegs im Enteignungsrecht erreicht werden kann. hw/difu
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Erlangen-Nürnberg: (1978), XVIII, 132 S., Lit.