Schutz vor Abschiebung nach dem neuen Ausländergesetz.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 92/3985
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DI
S
S
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Abstract
Während die Diskussion über das Asylrecht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG kaum lebhafter sein könnte, wird der Schutz vor Abschiebung nach den §§ 51 ff. des Ausländergesetzes (AuslG) kaum erörtert. Dies verwundert in Anbetracht der Tatsache, daß sich die Mehrzahl der abgelehnten Asylbewerber auf Umstände berufen kann, die ihrer Abschiebung entgegenstehen. Dazu gehören zum Beispiel Diskriminierung, Folter und Todesstrafe sowie Kriege, Unruhen und Naturkatastrophen. Damit wäre auch eine Beschränkung des Asylrechts im Grundgesetz nicht sehr wirksam. Die Arbeit bietet eine ausführliche Analyse der §§ 51 ff. AuslG. Ebenso wird auf die internationalen Verpflichtungen der BRD wie z.B. die Genfer Flüchtlingskonvention und Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention Bezug genommen. Die Ausweisung Asylberechtigter ist verfassungswidrig. lil/difu
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162 S.
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Marburger Schriften zum Öffentlichen Recht; 4