Das Konzernprivileg für Sektorenauftraggeber nach den §§ 138, 139 GWB.
Werner
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Werner
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DE
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Köln
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1617-1063
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ZLB: R 628 ZA 3503
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RE
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Abstract
Die unmittelbare Auftragserteilung ohne förmliches Vergabeverfahren ist der erträumte Idealzustand vieler Auftraggeber. Sektorenauftraggeber sind insofern bevorzugt, weil sie auf Basis vorhandener gesetzlicher Regelungen Aufträge direkt im Rahmen des sog. Konzernprivilegs vergeben können. Das Konzernprivileg wurde im Rahmen der Vergaberechtsreform 2016 aufgrund der insofern geänderten europäischen Vorgaben neu gefasst. Das gibt Anlass, sich die einschlägigen §§ 138, 139 GWB näher anzuschauen.
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Vergaberecht
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Nr. 3
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S. 303-309