Die städtebaulichen Bezüge des Denkmalschutzes und der Erhaltungsgedanke im Städtebau - Grundsätzliche Betrachtungen und planerische Erfahrungen unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen.
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SEBI: 90/441-4
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Zusammenfassung
Seit 1975 (Jahr des Denkmalschutzes) ist eine engere Verknüpfung zwischen dem ursprünglich nur konservierenden Denkmalschutz und einer organischen Stadtentwicklung erkennbar. "In der vom Europäischen Denkmalschutzkongreß verabschiedeten Deklaration von Amsterdam wird gefordert, daß die Erhaltung des baulichen Erbes zum integralen Bestandteil des Städtebaus und der Raumplanung werden soll. Diese Sehweise führt zu neuen Aufgaben des Denkmalschutzes, die der Verfasser seine städtebaulichen Bezüge nennen will" (S. 16). Die Arbeit will untersuchen, welche der Instrumente und Festsetzungen für die Erhaltung von Denkmälern im Städtebau nützlich und notwendig sind. Ein weiteres Untersuchungsziel ist es, auch die Probleme bei der Anwendung der Instrumente des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes aufzuzeigen und die bisherige Anwendung zu analysieren. Die Arbeit enthält eine umfangreiche Bild- und Kartendokumentation sowie ein Verzeichnis der Bebauungspläne und sonstigen gemeindlichen Materialien und ein Rechtsprechungsverzeichnis. sg/difu
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Städtebau, Denkmalschutzgesetz, Baudenkmal, Bundesbaugesetz, Erhaltende Erneuerung, Bebauungsplan, Rechtsprechung, Satzung, Rechtsgeschichte, Bodenrecht, Städtebaurecht, Bauleitplanung, Stadtsanierung, Stadterneuerung, Denkmalschutz
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Bonn: (1989), 453 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.(tech.Diss.; Bonn 1989)
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Städtebau, Denkmalschutzgesetz, Baudenkmal, Bundesbaugesetz, Erhaltende Erneuerung, Bebauungsplan, Rechtsprechung, Satzung, Rechtsgeschichte, Bodenrecht, Städtebaurecht, Bauleitplanung, Stadtsanierung, Stadterneuerung, Denkmalschutz